Die Sendung beschäftigt sich in drei Fällen mit ungewöhnlichen Methoden der Konfliktaustragung: Fall eins: Die permanente Bedrohung durch Stalking. Eine ältere Dame verfolgt seit vier Jahren einen Mann. Trotz Verurteilungen und Haftstrafen stalkt sie ihn offenbar weiter. Der Mann hat die Wohnung gewechselt – jetzt habe sie seine neue Adresse herausgefunden und mache weiter. Sie wiederum gibt an, er habe ihr Leben zerstört und schulde ihr Geld. Gerichtliche Verbote können die Frau offensichtlich nicht stoppen. Stösst die Justiz in einem derartigen Fall an ihre Grenzen? Fall zwei: Frau P. wird von ihrem Chef mittels Tracker am Auto überwacht. Das fliegt aber anlässlich eines Reifenwechsels auf. Bekommt sie Schadenersatz für die psychischen Folgen durch das Tracking? Fall drei: In einem Streit unter Gastronomen, die allesamt aus China stammen, wird angeblich ein Schläger angeheuert, um Kontrahenten einzuschüchtern. In diversen Prozessen versuchen die Beteiligten aber auch mit Mitteln des Gesellschaftsrechts Kontrolle über Wiener Nobellokale zu erlangen.